Erst- und Nachuntersuchung nach JArbSchG

Jugendliche, die eine Berufsausbildung beginnen oder an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen, müssen gemäß JArbSchG eine ärztliche Untersuchung vorlegen.

  •  Erstuntersuchung – findet vor Beginn der Ausbildung statt und prüft die gesundheitliche Eignung für den gewählten Beruf.
  •  Nachuntersuchung – erfolgt spätestens ein Jahr nach Beginn der Beschäftigung, um mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen.
Die Untersuchungen sind kostenfrei. Berechtigungsscheine erhalten Jugendliche bei der zuletzt besuchten Vollzeitschule oder beim Einwohnermeldeamt. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer (Haus-)Ärztin oder Ihrem Arzt.

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