Informationen zur Lese-/Rechtschreibstörung

Informationen zur Lese-/Rechtschreibstörung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit diesen Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über Möglichkeiten der schulischen Unterstützung bei Lese-/Rechtschreibstörung. Bezüglich schulischer Unterstützungsmaßnahmen wird unterschieden zwischen:

Individuelle Unterstützung

(festgelegt durch die einzelne Lehrkraft)

  • Keine Zeugnisbemerkung!
  • Pädagogische, didaktisch-methodische und schulorganisatorische Maßnahmen
  • Nur sofern die Leistungsfeststellung nicht berührt ist
  • z. B. individuelle Erläuterung von Arbeitsanweisungen, Differenzierung bei Hausaufgaben, besondere Arbeitsmittel

Nachteilsausgleich

(festgelegt durch die Schulleitung)

  • Keine Zeugnisbemerkung!
  • Veränderung der Bedingungen von Leistungserhebungen
  • Wesentliche Leistungsanforderungen bleiben erhalten
  • z. B. 25 % (in Ausnahmefällen 50 %) Zeitzuschlag, Ersatz schriftlicher durch mündliche Leistungen, häufigere mündliche Noten, Aufgaben in größerer Schrift, Vorlesen der Aufgabenstellung

Notenschutz

(festgelegt durch die Schulleitung)

  • Zeugnisbemerkung!
  • Veränderung der Bewertung von Leistungen
  • z. B. Nichtbewertung des Vorlesens oder der Rechtschreibung

Die Gewährung der Maßnahmen richtet sich nach der Eigenart und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigung. Nur Maßnahmen unter dem Notenschutz werden im Zeugnis vermerkt – ohne Nennung einer Diagnose.

Es ist möglich, zu Beginn des Schuljahres (erste Woche) einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung auf Aussetzung des Notenschutzes zu stellen. Dadurch entfällt die Zeugnisbemerkung. Nachteilsausgleich und individuelle Unterstützung bleiben bestehen.

Für Nachteilsausgleich oder Notenschutz ist ein schriftlicher Antrag mit schulpsychologischer Stellungnahme erforderlich. Der Antrag ist bis spätestens Ende der dritten Schulwoche einzureichen.

Für Zwischen- oder Abschlussprüfungen im Rahmen der dualen Ausbildung muss ggf. ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Kammer gestellt werden.

Die Schulleitung
gez. Christian Alt, OStD

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.