Berufsschulpflicht und Abschlüsse

Berufsschulpflicht und Abschlüsse

1. Müssen Sie zur Berufsschule?

  • 12 Jahre Schulpflicht:
    = 9 Jahre Vollzeitschulpflicht
    + 3 Jahre Berufsschulpflicht
  • Pflicht ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag
  • Berufsschulpflicht gilt auch ohne Ausbildungsvertrag
    (Ausnahme: mindestens mittlerer Schulabschluss)
  • Die Berufsschule bereitet auf die Abschlussprüfung vor

2. An welche Berufsschule müssen Sie?

  • Mit Ausbildungsvertrag: Zuständig ist die Berufsschule am Beschäftigungsort
  • Ohne Ausbildungsvertrag: Zuständig ist die Berufsschule am Wohnort
  • Ausnahmen: Nur mit gültigem Gastschulantrag möglich!

3. Welche Abschlüsse sind möglich?

  • Abschlusszeugnis: für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule mit Erfolg abgeschlossen haben
  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule: für Schüler ohne bestehenden MS-Abschluss
  • Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses:
    • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
    • Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens 3,0
    • Englisch mindestens Note 4
  • KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch: freiwillig möglich
  • BerufsschulePLUS – BS+: Kombination aus Berufsausbildung + Fachabitur
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