Berufsschulpflicht und Abschlüsse
1. Müssen Sie zur Berufsschule?
- 12 Jahre Schulpflicht:
= 9 Jahre Vollzeitschulpflicht
+ 3 Jahre Berufsschulpflicht - Pflicht ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag
- Berufsschulpflicht gilt auch ohne Ausbildungsvertrag
(Ausnahme: mindestens mittlerer Schulabschluss) - Die Berufsschule bereitet auf die Abschlussprüfung vor
2. An welche Berufsschule müssen Sie?
- Mit Ausbildungsvertrag: Zuständig ist die Berufsschule am Beschäftigungsort
- Ohne Ausbildungsvertrag: Zuständig ist die Berufsschule am Wohnort
- Ausnahmen: Nur mit gültigem Gastschulantrag möglich!
3. Welche Abschlüsse sind möglich?
- Abschlusszeugnis: für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule mit Erfolg abgeschlossen haben
- Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule: für Schüler ohne bestehenden MS-Abschluss
- Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens 3,0
- Englisch mindestens Note 4
- KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch: freiwillig möglich
- BerufsschulePLUS – BS+: Kombination aus Berufsausbildung + Fachabitur