Hausordnung Berufsschule
Die Schule bietet jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Bildung zu verwirklichen. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür den besonderen Erfordernissen genügen, die sich aus den Aufgaben der Schule ergeben. Zu diesen Erfordernissen gehört auch ein gewisses Gemeinschaftsverhalten, wie es beim Zusammensein vieler Menschen in einem Schulgebäude notwendig wird. Dies gilt besonders für unser Schulzentrum, in dem Schülerinnen und Schüler verschiedener Schularten unterrichtet werden.
I. Geltungsbereich der Hausordnung
Hier ist folgende Unterscheidung erforderlich:
- Gemeinsamer Bereich aller Schulen am Campus sind der Vorplatz, die Kantine sowie die Sporthallen und die Sportaußenanlagen.
- Ausschließlicher Bereich der Staatlichen Wirtschaftsschule und der Kaufmännischen Berufsschule ist das gemeinsame Schulgebäude der beiden Schulen.
Die Hausordnung der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf gilt für den gesamten Bereich des Campus, d. h. also neben den oben genannten Bereichen auch für die Bushaltestellen und die Zugangswege zu den Omnibussen einschließlich der dortigen Schülerparkplätze.
II. Allgemeine Ordnung
- Als Schulgemeinschaft sind uns gegenseitige Wertschätzung und freundliche Umgangsformen ein besonderes Anliegen. Wir legen großen Wert auf Toleranz und sprechen uns ausdrücklich gegen Gewalt, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus aus. Mobbing, Cybermobbing sowie jede Form von physischer oder psychischer Gewalt sind verboten. Dazu zählen insbesondere Beleidigungen, Ausgrenzungen, Bedrohungen und die Verbreitung beleidigender Inhalte in sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten. Verstöße können disziplinarische und ggf. auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer einen anderen Schüler verletzt oder Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände beschädigt, ist nach den einschlägigen Gesetzen schadenersatzpflichtig.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist nach § 23 Abs. 2 BaySchO untersagt.
- Der Parkraum ist begrenzt. Benützen Sie für die Fahrt zur Schule öffentliche Verkehrsmittel. Für Schülerfahrzeuge stehen lediglich die ausgewiesenen Schülerparkplätze an der Konrad-Adenauer-Straße in Höhe der Schulsportanlage und beim Eisstadion zur Verfügung. Das Parken auf den Lehrerparkplätzen ist nicht gestattet!
- Halten Sie sich grundsätzlich nicht in Räumen, Fluren und Pausenhöfen einer anderen Schule des Schulzentrums auf.
- Im eigenen Interesse sind der Flucht- und Rettungsplan genau zu beachten. Unfälle im Schulhaus und auf dem Schulweg sind unverzüglich der Klassenleitung und dem Sekretariat zu melden.
- Nach Art. 56 Abs. 5 BayEUG gilt: Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sind Handys und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Nur in dringenden Fällen und mit Zustimmung einer Lehrkraft darf das Handy auf dem Schulgelände benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung können Handys oder sonstige digitale Speichermedien vorübergehend einbehalten werden.
- Nach Art. 3 Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ist das Rauchen in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dieses Verbot gilt auch für E-Zigaretten, Vapes sowie vergleichbare elektronische Rauch- und Nikotinprodukte. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG geahndet.
- Das Mitführen von jeglicher Menge Cannabis sowie von Alkohol und anderen Drogen in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen (inklusive Schülerfahrten) ist untersagt. Der Konsum, Besitz sowie die Weitergabe von Drogen kommen zur Anzeige.
- Im Unterricht ist der Konsum von Energy-Drinks und Snus verboten.
- Nach Art. 84 Abs. 2 BayEUG ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Insbesondere ist das Tragen von Symbolen und Kleidungsmarken, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren, verboten. Es ist alles zu unterlassen, was den Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen lassen könnte.
- Bitte achten Sie, vor allem in den Pausen, auf Ihre mitgebrachten Wertgegenstände. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust.
III. Unterrichtsbetrieb
- Da an einer Berufsschule die Unterrichtszeit sehr knapp bemessen ist, ist es auch in Ihrem Interesse, diese voll auszunutzen. Das erfordert allerdings Pünktlichkeit.
- Der Einkauf und der Verzehr von Nahrungsmitteln sind nur während der Pausenzeiten erlaubt.
- Alle Einrichtungsgegenstände, Bücher und die übrigen Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln.
- Mit Rücksicht auf das Reinigungspersonal sind von den Schülern die Stühle in den Unterrichtsräumen nach Unterrichtsschluss hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Tafeln zu säubern und die Ablagen unter den Bänken auszuräumen.
- Wir appellieren an alle Schülerinnen und Schüler, Abfall in die bereitgestellten Behältnisse, getrennt nach Papier und Restmüll, zu entsorgen und die Toilettenanlagen sauber zu halten. Flaschen bitte neben die Abfalleimer stellen.
IV. Regelung bei Unterrichtsversäumnissen
Bei krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen gelten gemäß § 20 BaySchO an der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf folgende Regelungen:
- Innerhalb einer Woche ist unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen und Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes bzw. Maßnahmenträgers (Stempel und Unterschrift) der Schule vorzulegen.
- Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
- Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen und an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen (Schulaufgaben, Referate, Präsentationen …) muss innerhalb von zehn Tagen als Entschuldigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt oder deren Vorliegen vom Ausbildungsbetrieb bestätigt werden; eine Bescheinigung über einen Arztbesuch ist nicht ausreichend. Das Attest muss während der Zeit der Erkrankung ausgestellt sein. Nachträglich ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
- Bei Nichtvorlage oder zu später Abgabe von Entschuldigungen gilt das Fehlen als schuldhaft und wird im Jahreszeugnis als unentschuldigt ausgewiesen. Ab drei unentschuldigten Fehltagen erfolgt eine Anzeige beim Landratsamt, welches in der Regel ein Bußgeldverfahren einleitet.
- Wird ein Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, wird die Note 6 erteilt.
- Versäumte Schulaufgaben werden bei Wiederbesuch der Berufsschule sofort nachgeholt.
- Bei vorhersehbarer Verhinderung wie z. B. Vorstellungsgespräch, Facharzttermin, Führerscheinprüfung oder Musterung muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden.
- Bei einer Erkrankung während des Schultages kann die Klassenleitung nur in schwerwiegenden Fällen eine Befreiung vom Unterricht veranlassen.
Die Lehrerinnen und Lehrer der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf bieten Ihnen im Unterricht Qualität, Aktualität und Relevanz. Unsere Verwaltung ist orientiert an Richtigkeit, Zeitnähe und Effektivität. Deshalb erwarten wir von Ihnen als Schülerinnen und Schülern, Grundprinzipien wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Leistungsbereitschaft, Ordentlichkeit und Termintreue einzuhalten.
Ihr Erfolg ist unser Ziel!