Im Rahmen des Schulversuchs „Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen (StReBe)“ wird der Religionsunterricht konfessionell-kooperativ organisiert.
Organisation des Religionsunterrichts
Diese evangelischer- und katholischerseits kooperativ realisierte Organisationsform von Religionsunterricht ermöglicht es, dass eine Religionslehrkraft in einem Schuljahr evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet.
Der Unterricht findet grundsätzlich „konfessionssensibel“ statt. Das bedeutet, die Lehrkraft geht auch auf Besonderheiten der anderen Konfession ein und nimmt auf sie Rücksicht.
Zugleich soll jede konfessionsgebundene Schülerin bzw. jeder konfessionsgebundene Schüler im Laufe ihrer bzw. seiner Berufsschullaufbahn die Möglichkeit erhalten, in mindestens einem Schuljahr von einer Religionslehrkraft ihrer bzw. seiner eigenen Konfession unterrichtet zu werden.
Teilnahme und Abmeldung
Für evangelische bzw. katholische Schülerinnen und Schüler ist dieser konfessionell-kooperativ organisierte Religionsunterricht nach dem Grundgesetz, der Bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ordentliches Lehrfach (Pflichtfach).
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu.
Die Abmeldung muss für das laufende Schuljahr spätestens innerhalb der ersten beiden Wochen nach Unterrichtsbeginn erfolgen. Eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler am Ethikunterricht teil. Das Fach Ethik wird dann zum Pflichtfach.
Schülerinnen und Schüler, die nicht der evangelisch-lutherischen oder der römisch-katholischen Kirche angehören, können auf Antrag am konfessionell-kooperativ organisierten Religionsunterricht im Rahmen des StReBe-Schulversuchs teilnehmen.
Der Antrag gilt für die gesamte Dauer des Schulbesuchs. Mit der Genehmigung des Antrags entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme am Ethikunterricht.