Meldung von Schul(weg)unfällen
Unfälle im Unterricht, auf dem Schulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Schule und Wohnung sind Schulunfälle und müssen gemeldet werden.
- Vorgehen: Unverzüglich Lehrkraft oder Sekretariat informieren – dort wird der Unfallbericht erstellt.
- Versicherung: Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt erforderliche Behandlungen, Medikamente und Therapien.
- Arztwahl: In der Regel ist ein D-Arzt (Facharzt für Schul- und Arbeitsunfälle) aufzusuchen.
Wichtig: Nur gemeldete Unfälle können über die Unfallkasse reguliert werden!