Meldung von Schul(weg)unfällen

Meldung von Schul(weg)unfällen

Unfälle im Unterricht, auf dem Schulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Schule und Wohnung sind Schulunfälle und müssen gemeldet werden.

  • Vorgehen: Unverzüglich Lehrkraft oder Sekretariat informieren – dort wird der Unfallbericht erstellt.
  • Versicherung: Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt erforderliche Behandlungen, Medikamente und Therapien.
  • Arztwahl: In der Regel ist ein D-Arzt (Facharzt für Schul- und Arbeitsunfälle) aufzusuchen.
Wichtig: Nur gemeldete Unfälle können über die Unfallkasse reguliert werden!

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