Kostenfreiheit des Schulwegs
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten zur Schule.
Tipp: Halten Sie für die Antragstellung eine Schulbescheinigung bereit und beachten Sie die Fristen zu Schuljahresbeginn.
Auch interessant: Im Freistaat Bayern können Auszubildende ein ermäßigtes D-Ticket bestellen. Es ist nicht übertragbar und kann in ganz Deutschland im Nahverkehr verwendet werden.
Bayerisches Ermäßigungsticket (Azubis)