Hausordnung WS

Hausordnung Wirtschaftsschule

Die Schule bietet jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Bildung zu verwirklichen. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür den besonderen Erfordernissen genügen, die sich aus den Aufgaben der Schule ergeben. Zu diesen Erfordernissen gehört auch ein gewisses Gemeinschaftsverhalten, wie es beim Zusammensein vieler Menschen in einem Schulgebäude notwendig wird. Dies gilt besonders für unser Schulzentrum, in dem Schülerinnen und Schüler verschiedener Schularten unterrichtet werden.

I. Geltungsbereich der Hausordnung

Hier ist folgende Unterscheidung erforderlich:

  1. Gemeinsamer Bereich aller Schulen am Campus sind der Vorplatz, die Kantine sowie die Sporthallen und die Sportaußenanlagen.
  2. Ausschließlicher Bereich der Staatlichen Wirtschaftsschule und der Kaufmännischen Berufsschule ist das gemeinsame Schulgebäude der beiden Schulen.
  3. Der Pausenbereich der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf umfasst die Aula, den Schulinnenhof und – soweit diese geöffnet ist – die Schulbibliothek.

Nur in diesen Bereichen ist eine Aufsicht durch Lehrkräfte der Staatlichen Wirtschaftsschule oder der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf gewährleistet. Ein Verlassen dieses Bereichs während der Pausenzeit ohne Genehmigung einer Lehrkraft ist verboten und kann versicherungs- wie auch schulrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aus Sicherheitsaspekten ist die Wirtschaftsschule eine geschlossene Schule, d. h. die Außentüren der Schule können in der Zeit zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende von außen nur nach vorherigem Klingeln durch das Sekretariat geöffnet werden. Ein Verlassen des Gebäudes während der Unterrichtszeit ohne Genehmigung einer Lehrkraft ist verboten. Eine Ausnahme bildet der Sportunterricht. Zum Sportunterricht ist die Turnhalle auf dem schnellsten Wege aufzusuchen.

Die Hausordnung der Staatlichen Wirtschaftsschule besitzt in allen oben genannten Bereichen Gültigkeit.

II. Allgemeine Ordnung

  1. Es wird von allen Schülerinnen und Schülern ein umsichtiges und kameradschaftliches Verhalten im Schulbereich erwartet. Mobbing, Cybermobbing sowie jede Form von physischer oder psychischer Gewalt sind verboten. Dazu zählen insbesondere Beleidigungen, Ausgrenzungen, Bedrohungen und die Verbreitung beleidigender Inhalte in sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten. Verstöße können disziplinarische und ggf. auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer einen anderen Schüler verletzt oder Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände beschädigt, ist nach den einschlägigen Gesetzen schadenersatzpflichtig.
  2. Nach Art. 3 Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ist das Rauchen in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dieses Verbot gilt auch für E-Zigaretten, Vapes sowie vergleichbare elektronische Rauch- und Nikotinprodukte.
  3. Das Mitführen von jeglicher Menge Cannabis sowie von Alkohol in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen (inklusive Schülerfahrten) ist untersagt.
  4. Die Smartphone-Nutzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss gestattet, soweit keine verbotenen oder sittenwidrigen Inhalte verbreitet bzw. keine strafbaren Handlungen vollzogen werden. In der Zeit zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende (einschließlich der Vormittagspausen) ist die Nutzung von Smartphones verboten. Die Smartphones werden zu Unterrichtsbeginn eingesammelt, in einem entsprechenden Tresor verwahrt und mit Unterrichtsende wieder ausgegeben.
  5. Die Benutzung weiterer digitaler Endgeräte (z. B. Tablets, Laptops, Smartwatches) ist im Unterricht – in Anlehnung an Art. 56 Abs. 5 BayEUG – nur gestattet, wenn die aufsichtführende Lehrkraft dies allgemein zu Unterrichtszwecken oder im Einzelfall erlaubt. In diesem Falle sind die Geräte so zu verwenden, dass der Bildschirm durch die Lehrkraft jederzeit einsehbar ist. Eine Dateneingabe darf nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft erfolgen. Ansonsten sind digitale Endgeräte ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen.
  6. Nach Art. 84 Abs. 2 BayEUG ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Insbesondere ist das Tragen von Symbolen und Kleidungsmarken, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren, verboten und zieht Ordnungsmaßnahmen nach sich. Es ist alles zu unterlassen, was den Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen lassen könnte.
  7. Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich.
  8. Im Unterricht und in den Pausen ist der Konsum von Energy Drinks und Snus verboten.
  9. Das Sitzen auf Treppen und Treppenbrüstungen ist verboten. Laufen auf den Gängen ist zu unterlassen.
  10. Das Betreten fremder Klassenzimmer ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft untersagt. In gleicher Weise ist es nicht gestattet, sich in Räumen anderer Schulen aufzuhalten. Dies gilt für den ganzen Tagesablauf einschließlich der Mittagspausen.
  11. Unterrichtsräume, die vorübergehend nicht genutzt werden und offensichtlich aus Versehen unverschlossen sind, sollen gemeldet werden.
  12. Für den Verlust von Geld und Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung. Geldbeträge, die von Schülern im Auftrag eingesammelt werden, sollen unverzüglich im Sekretariat zur Aufbewahrung abgegeben werden.
  13. Fahrräder, Mofas, Mopeds und Roller sind nur auf den besonders ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Bei der An- und Abfahrt dürfen die Schulhöfe nicht überquert werden.
  14. Die Schule ist befugt, unterrichtsfremde Gegenstände abzunehmen.

III. Unterrichtsbetrieb

  1. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Beim ersten Gongzeichen zum Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unaufgefordert in ihren Unterrichtsraum.
  2. Die Klassensprecher sorgen für Ordnung in den Klassenzimmern. Falls 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die Klasse nicht mit einer Lehrkraft versorgt ist, fragen die Klassensprecher oder ein Vertreter im Sekretariat nach.
  3. Alle Einrichtungsgegenstände, Bücher und die übrigen Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln.
  4. Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, sich beim Betreten und vor dem Verlassen des Schulgebäudes täglich über den Vertretungsplan zu informieren.

IV. Pause, Zwischenstunden und Unterrichtsschluss

  1. Der Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken ist grundsätzlich nur während der Pausenzeiten erlaubt.
  2. Leere Getränkeflaschen werden in die bereitgehaltenen Flaschenbehälter gestellt oder vor dem ersten Gong zum Pausenende zurückgegeben. Abfälle werden in den Abfallkörben getrennt entsorgt.
  3. Nach dem ersten Gong zum Pausenschluss gehen die Schülerinnen und Schüler unaufgefordert in ihr Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.
  4. Der Aufenthalt in der Kantine ist nur in der Mittagspause gestattet.
  5. Schneeballwerfen ist untersagt.
  6. In unterrichtsfreien Zwischenstunden halten sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle oder in den zugewiesenen Aufenthaltsräumen auf.
  7. Das Verlassen des Schulgebäudes ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet.
  8. Nach Unterrichtsschluss stellen die Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch, schließen die Fenster und hinterlassen das Klassenzimmer in einem ordentlichen Zustand.

Deggendorf, 01.08.2025

Die Schulleitung
Christian Alt, OStD
Schulleiter