Satzung des Vereins
„Förderverein der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf e.V.“
§ 1 Name, Sitz, Rechtsstellung, Zweck, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein der Kaufmännischen Berufsschule in Deggendorf e.V.“, hat seinen Sitz in Deggendorf, Konrad-Adenauer-Straße 2 und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er soll im Vereinsregister eingetragen werden.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Aufgabe:
- a) einen Informationsaustausch zwischen der Schule, den Betrieben und an der Ausbildung Interessierten zu gewährleisten;
- b) Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Berufsschule zu ergreifen;
- c) die Interessen der Berufsschule überregional zu vertreten;
- d) im Einzelfall die Interessen der Berufsschule bei Dienstleistungs-, Industrie- und Handwerksbetrieben darzustellen;
- e) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Beschaffung von Mitteln, die ausschließlich der Bildung und Erziehung der Jugendlichen der Kaufmännischen Berufsschule dienen.
(2) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Weitere Zwecke
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Anschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2, 94469 Deggendorf
Telefon: +49 991 29665 0
E-Mail:
Internet: www.wsbs2-deg.de
§ 3 Verwendung der Mittel
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder können werden:
- 1) alle Dienstleistungs-, Handwerks- und Industriebetriebe sowie Angehörige freier Berufe,
- 2) Innungen, Körperschaften und andere Betriebe, soweit sie den Vereinszweck zu fördern geeignet sind,
- 3) Einzelpersonen, soweit sie den Vereinszweck zu fördern geeignet sind.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten und bei der Geschäftsstelle des Vereins schriftlich einzureichen.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Gegen seine Entscheidung ist innerhalb von einem Monat die Beschwerde bei der Mitgliederversammlung möglich, die endgültig beschließt.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- 1) durch Tod des Mitglieds bzw. Erlöschen der als Mitglied aufgenommen juristischen Personen;
- 2) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Kalenderjahres;
- 3) durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Vereinsbeitrags oder auf das Vereinsvermögen.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder verpflichten sich,
- 1) den Zweck und das Ansehen des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
- 2) die durch die Satzung festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen,
- 3) der Kaufmännischen Berufsschule bei der Anpassung an moderne Technologien behilflich zu sein.
§ 8 Beiträge
Zur Durchführung seiner Aufgaben und zur Deckung der damit verbundenen Kosten erhebt der Verein Beiträge. Das Nähere regelt die Mitgliederversammlung.
§ 9 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- 1) die Mitgliederversammlung
- 2) der Vorstand
§ 10 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder unter Angabe der Gründe dies verlangt. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Einladung schriftlich, mindestens 2 Wochen vorher, mit Tagesordnung.
- Sie beschließt über Jahresbericht, Entlastung des Vorstandes und Neuwahl des Vorstands.
- Beschlussfassung mit Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Wahlen geheim, außer kein Widerspruch.
- Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins nur mit 3/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
- Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung schriftlich beim Vorstand mit Einladung mitteilen.
- Es ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist.
§ 11 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassenführer
- Schriftführer
- gewählte Beisitzer
- ein Vertreter des Schulaufwandsträgers
- Leiter der Kaufmännischen Berufsschule
Amtsdauer: 3 Jahre. Wiederwahl zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden: Nachwahl durch Mitgliederversammlung. Tätigkeit ehrenamtlich.
§ 12 Aufgaben des Vorstandes
- Der Vorstand führt den Verein gemäß § 1 der Satzung.
- Der Vorsitzende und sein Vertreter vertreten den Verein je allein.
- Der Stellvertreter darf nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertreten.
§ 13 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung kann nur mit der in § 10 genannten Mehrheit beschlossen werden. Vorsitzender und Stellvertreter sind Liquidatoren, wenn nichts anderes beschlossen.
- Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Landkreis Deggendorf zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
Deggendorf, 30. März 2006