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Text Ausbildung an der KBS

Service KBS

Die Schülermitverantwortung (SMV)

Die SMV ist die gewählte Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler an unserer Berufsschule. Sie wirkt am schulischen Leben mit, vertritt Anliegen gegenüber Schulleitung und Kollegium und stärkt die Verantwortungsübernahme der Lernenden.

Rechtsgrundlage: BayEUG Art. 62 sowie die einschlägigen Bestimmungen der Berufsschulordnung (BSO) für Bayern.

Aufgaben (Auszug)

  • Vertretung der Schülerinteressen in Schule und Gremien
  • Mitwirkung an Schulentwicklung und Veranstaltungen
  • Vermittlung zwischen Klassen, Verbindungslehrkraft und Schulleitung
  • Förderung von Projekten, Aktionen & sozialem Engagement
  • Unterstützung der Klassensprecherinnen und -sprecher

Gewählte Schülersprecher

SMV der Berufsschule 2025
  1. Schülersprecherin: Eugenie Kotschelajewski, IN11B
  2. Schülersprecher: Michael Tonn, ST11A
  3. Schülersprecherin: Annica Neumeier, BA11B

Für Anliegen wendet euch gern direkt an uns.

Kontakt

Schülersprecher: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verbindungslehrer: Tobias Dezelak, OStR — Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

× SMV der Berufsschule 2025

Die Schülermitverantwortung (SMV) der Wirtschaftsschule

Die SMV ist die gewählte Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler an unserer Wirtschaftsschule. Sie gestaltet das Schulleben aktiv mit, setzt sich für die Belange der Schülerschaft ein und trägt zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrkräften und Schulleitung bei.

Rechtsgrundlage: BayEUG Art. 62 sowie die Wirtschaftsschulordnung (WSO) für Bayern.

Aufgaben (Auszug)

  • Vertretung der Schülerinteressen in Schule und Gremien
  • Organisation und Unterstützung von schulischen Projekten
  • Förderung von Gemeinschaft, Fairness und Mitverantwortung
  • Vermittlung zwischen Klassen, Lehrkräften und Schulleitung
  • Gestaltung schulischer Aktivitäten und Veranstaltungen

Gewählte Schülersprecher

SMV der Wirtschaftsschule 2025
  • Amelie Gottbehüt, 10 b
  • Paul Unverdorben, 10 c
  • Lina Riek, 10 a

Für Anliegen oder Ideen wendet euch gerne direkt über Teams an uns.

Kontakt

Verbindungslehrer: Michael Gleißner, OStR — Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verbindungslehrerin: Verena Schröder, StRin — Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

× SMV der Wirtschaftsschule 2025
Personalrat – Kfm. Berufsschule Deggendorf

Personalrat an der Kfm. Berufsschule Deggendorf

Allgemeine Aufgaben

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Beschäftigten
  • Umsetzung geltender Gesetze und Tarifverträge
  • Anregungen und Beschwerden entgegennehmen

Wahl und Amtszeit

  • 3 Mitglieder (bei ≥22 Wahlberechtigten)
  • 5 Jahre Amtszeit
  • Vereinfachtes Verfahren ohne Gruppenbildung

Treffen und Versammlungen

  • Monatliche Gespräche mit der Dienststellenleitung
  • Halbjährliche Personalversammlung
  • Weitere Sitzungen bei Bedarf

Mitbestimmung

  • Initiativ- und Mitbestimmungsrecht
  • Recht auf Anhörung und Unterrichtung
  • Bezug auf Personal-, Sozial- und Organisationsfragen
Personalrat – Wirtschaftsschule Deggendorf

Personalrat an der Wirtschaftsschule Deggendorf

Allgemeine Aufgaben

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Beschäftigten
  • Umsetzung geltender Gesetze und Tarifverträge
  • Anregungen und Beschwerden entgegennehmen

Wahl und Amtszeit

  • 3 Mitglieder (bei ≥22 Wahlberechtigten)
  • 5 Jahre Amtszeit
  • Vereinfachtes Verfahren ohne Gruppenbildung

Treffen und Versammlungen

  • Monatliche Gespräche mit der Dienststellenleitung
  • Halbjährliche Personalversammlung
  • Weitere Sitzungen bei Bedarf

Mitbestimmung

  • Initiativ- und Mitbestimmungsrecht
  • Recht auf Anhörung und Unterrichtung
  • Bezug auf Personal-, Sozial- und Organisationsfragen

Satzung des Fördervereins der KBS

Satzung des Vereins
„Förderverein der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf e.V.“

§ 1 Name, Sitz, Rechtsstellung, Zweck, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein der Kaufmännischen Berufsschule in Deggendorf e.V.“, hat seinen Sitz in Deggendorf, Konrad-Adenauer-Straße 2 und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er soll im Vereinsregister eingetragen werden.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Aufgabe:

  • a) einen Informationsaustausch zwischen der Schule, den Betrieben und an der Ausbildung Interessierten zu gewährleisten;
  • b) Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Berufsschule zu ergreifen;
  • c) die Interessen der Berufsschule überregional zu vertreten;
  • d) im Einzelfall die Interessen der Berufsschule bei Dienstleistungs-, Industrie- und Handwerksbetrieben darzustellen;
  • e) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Beschaffung von Mitteln, die ausschließlich der Bildung und Erziehung der Jugendlichen der Kaufmännischen Berufsschule dienen.

(2) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Weitere Zwecke

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Anschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2, 94469 Deggendorf
Telefon: +49 991 29665 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.wsbs2-deg.de

§ 3 Verwendung der Mittel

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder können werden:

  • 1) alle Dienstleistungs-, Handwerks- und Industriebetriebe sowie Angehörige freier Berufe,
  • 2) Innungen, Körperschaften und andere Betriebe, soweit sie den Vereinszweck zu fördern geeignet sind,
  • 3) Einzelpersonen, soweit sie den Vereinszweck zu fördern geeignet sind.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten und bei der Geschäftsstelle des Vereins schriftlich einzureichen.
  2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Gegen seine Entscheidung ist innerhalb von einem Monat die Beschwerde bei der Mitgliederversammlung möglich, die endgültig beschließt.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  • 1) durch Tod des Mitglieds bzw. Erlöschen der als Mitglied aufgenommen juristischen Personen;
  • 2) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Kalenderjahres;
  • 3) durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Vereinsbeitrags oder auf das Vereinsvermögen.

§ 7 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder verpflichten sich,

  • 1) den Zweck und das Ansehen des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
  • 2) die durch die Satzung festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen,
  • 3) der Kaufmännischen Berufsschule bei der Anpassung an moderne Technologien behilflich zu sein.

§ 8 Beiträge

Zur Durchführung seiner Aufgaben und zur Deckung der damit verbundenen Kosten erhebt der Verein Beiträge. Das Nähere regelt die Mitgliederversammlung.

§ 9 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • 1) die Mitgliederversammlung
  • 2) der Vorstand

§ 10 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder unter Angabe der Gründe dies verlangt. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Einladung schriftlich, mindestens 2 Wochen vorher, mit Tagesordnung.
  2. Sie beschließt über Jahresbericht, Entlastung des Vorstandes und Neuwahl des Vorstands.
  3. Beschlussfassung mit Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Wahlen geheim, außer kein Widerspruch.
  4. Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins nur mit 3/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
  5. Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung schriftlich beim Vorstand mit Einladung mitteilen.
  6. Es ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist.

§ 11 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Kassenführer
  • Schriftführer
  • gewählte Beisitzer
  • ein Vertreter des Schulaufwandsträgers
  • Leiter der Kaufmännischen Berufsschule

Amtsdauer: 3 Jahre. Wiederwahl zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden: Nachwahl durch Mitgliederversammlung. Tätigkeit ehrenamtlich.

§ 12 Aufgaben des Vorstandes

  1. Der Vorstand führt den Verein gemäß § 1 der Satzung.
  2. Der Vorsitzende und sein Vertreter vertreten den Verein je allein.
  3. Der Stellvertreter darf nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertreten.

§ 13 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung kann nur mit der in § 10 genannten Mehrheit beschlossen werden. Vorsitzender und Stellvertreter sind Liquidatoren, wenn nichts anderes beschlossen.
  2. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Landkreis Deggendorf zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Deggendorf, 30. März 2006

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